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OLG Dresden, 02.06.1995 - 2 W 273/95 |
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Volltextveröffentlichung
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EinigungsV Art. 22 Abs. 1, 3
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Dresden, 10.05.1995 - 8 U 188/94
Haftung für Verbindlichkeiten aus einem in der DDR 1989 mit dem damaligen VEB …
Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1995 - 2 W 273/95
Aus Art. 22 Abs. 1 und 4 des Einigungsvertrages, der lediglich die Zuordnung der Aktiva und Passiva der untergegangenen volkseigenen Betriebe regelt, läßt sich nichts Gegenteiliges herleiten (a.A. insoweit OLG Dresden, Urteil vom 10.05.1995 - 8 U 188/94 - (nicht rechtskräftig)).Als solche Funktionsnachfolgerin käme nämlich allenfalls die Stadt Leipzig, nicht aber die Antragsgegnerin in Betracht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 10.05.1995 - 8 U 188/94).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1995 - 2 W 273/95
Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist unbegründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung - auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BerlVerfGH NJW 1995, 1344; BVerfGE 81, 347, 359) - keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet (§ 114 ZPO ). - BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94
Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals …
Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1995 - 2 W 273/95
Hierbei kann offenbleiben, ob die durch Art. 22 Abs. 1 und 4 des Einigungsvertrages Begünstigten bzw. verpflichteten Funktionsnachfolger des ehemaligen volkseigenen Betriebes geworden sind (vgl. zu Art. 21 Abs. 1 und 2 EV: BGH, Urteil vom 09.02.1995 - VII ZR 29/94). - VerfGH Berlin, 08.02.1995 - VerfGH 104/94
Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von …
Auszug aus OLG Dresden, 02.06.1995 - 2 W 273/95
Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist unbegründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung - auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (vgl. BerlVerfGH NJW 1995, 1344; BVerfGE 81, 347, 359) - keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet (§ 114 ZPO ).